Verbindliche Tischreservierung
Tischreservierungen im Restaurant sind nach Auskunft von ARAG Experten verbindlich. Damit verpflichtet sich der Gast, zum vereinbarten Zeitpunkt zu erscheinen, um etwas zu essen. Hält der Gast die Reservierung nicht ein, kann der Wirt den entgangenen Gewinn verlangen, wenn er wegen der Reservierung andere Gäste wegschicken musste. Aber auch anders herum ist eine Tischreservierung verbindlich. Hält sie der Wirt nicht ein und lässt seinen Gast unzumutbar lange warten, ohne dass er einen Platz erhält, kann auch der Gast Ersatz verlangen. Denkbar wäre beispielsweise der Ersatz der Fahrtkosten zum Restaurant.