Event Location zu vermieten


ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

für geschäftliche und private Events sowie öffentliche Veranstaltungen.

RÄUMLICHKEIT
Das Rincón hat eine Raumkapazität von maximal 24 Personen bei Essen und 80-100 Personen bei Stehapéros. Die150qm des Eventraums sind in einzigartiger argentinischen Stil eingerichtet, es hat dazugehörige WC-Anlagen für Frauen und Männer.

INVENTAR & BAR
Im Mietpreis inbegriffen sind Tische und Stühle für bis zu 30 Personen drei Sitzgruppen für 15 Personen. Die Bar ist mit einer Nespresso-Kaffeemaschine ausgerüstet und verfügt über 9 Kühlschränke. Geschirr sowie Besteck, Wein-/Sektgläser können optional dazu gemietet werden. CATERING wird ausserhaus organisiert. Ab 00.30 Uhr muss die Nachtruhe eingehalten.

MUSIKANLAGE, BEAMER und WHITEBOARD
Die Benützung der Musikanlage (Lautsprecher für iPod/iPhone usw.), des Beamers und der Whiteboards ist im Voraus mitzuteilen. Bei Verfügbarkeit werden diese gratis zur Verfügung gestellt.

SACH-UND PERSONENSCHÄDEN
Sach-und Personenschäden liegen in der Verantwortung des Mieters. Schäden an der Infrastruktur und am Gebäude, sowie der Missbrauch der Feuerlöschgeräte oder allfällige Feueralarmkosten werden dem Mieter Rechnung gestellt.
Der Mieter verpflichtet sich, das Team über kaputtes Geschirr oder Beschädigungen zu informieren. Defektes Geschirr, Besteck, Gläser und Einrichtungen werden dem Mieter zu 100% des Neuwerts verrechnet. Im Weiteren ist es nicht erlaubt, Dekorationen an den Wänden festzukleben), oder elektrische / elektronische Einrichten zu manipulieren oder zu verstellen.

VERSICHERUNG
Die Mieter und Gäste sind für eine eigene Versicherung gegen Unfall und andere Schäden (Haftpflicht) verantwortlich.

VELOS UND AUTOS
Velos, Mofas und Autos müssen ordentlich auf den Parkplätzen abgestellt werden, nicht vor dem Lokal!

SCHALLVERORDNUNG
Die Eid. Verordnung schreibt den Grenzwert für die Lärmbelastung generell bei 96 dB(A) Mittelpegel vor. Im Rincón ist aber aus schalltechnischen Gründen nur einen Pegel von 90 dB erlaubt. Der Mieter ist verpflichtet den Grenzwert vonmax.90 dB über die ganze Dauer deines Anlasses einzuhalten.

RAUCHEN
Im ganzen LOKAL herrscht Rauchverbot. Es gibt eine Raucherzone vor dem Restaurant. Den Aschenbecher zu leeren und die Zigarettenstummel vor dem Eingang aufzuwischen und zu entsorgen, ist Aufgabe des Vermieters.

ALKOHOL & DROGEN
Das Jugendschutzgesetz verbietet den Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 Jahren. Weiter sind Spirituosen, Aperitifs und Alcopops erst ab 18 erlaubt. Der Mieter ist verantwortlich dafür, dass die Gesetzesbestimmungen eingehalten werden.

BEWILLIGUNGEN
Sofern für eine Veranstaltung im Rincón Eintritt verlangt wird, muss eine Bewilligung der Gewerbepolizei eingeholt werden. Die Bewilligung ist mindestens drei Wochen im Voraus bei der Gewerbepolizei Luzern einzureichen. Ausgestellte Polizeiamtliche Bewilligungen sind dem Team spätestens 1 Tag im Voraus vorzuweisen.



MIETKOSTEN

Tagsüber:

8.00 bis 18.00 Uhr
Montag- Donnerstag 250.-
Freitag bis Samstag 350.-
Sonntag 450.-

Abends:
18.00 bis 00.30
Montag- Donnerstag 450.-
Freitag bis Sonntag 800.- inklusive Ecke EG 1600.-

Pauschale für Reinigung / Entsorgung 200.-

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

50% im Voraus und 50% am Veranstaltungsabend, bei Annullation des Mietvertrages werden die Kosten wie folgt berechnet
Bis 60 Tage vor dem Event kostenlos
Von 60 bis 15 Tage vor dem Event 20%
Weniger als 15 Tage vor dem Event 30%

Ab 00.30 Uhr, ist der Mieter verantwortlich für die Einhaltung der Nachtruhe, es muss ein Tührsteher angesellt werden! Verlängerung pro Std. 300.-